Artikel zum Verhalten beim Drakenburger Scheibenschießen

Artikel 1
Jeder Bürger ist aufgefordert mit auszumarschieren und auf die
Scheibe zu schießen; es sei denn, dass ihn Krankheit oder anderes Unvermögen daran hindert.

Artikel 2
Alle Ausmarschierenden werden ermahnt, strenge Ordnung zu halten
und den Anordnungen ihrer Vorgesetzten Folge zu leisten.

Artikel 3
Man zweifelt nicht daran, dass jeder Einwohner Drakenburgs sich wohl bedacht vorgenommen hat, an den der Freude und dem Vergnügen gewidmeten Tagen sich ordentlich und vernünftig zu verhalten.
Es wird erwartet, dass jeder dazu beiträgt, unser Scheibenschießen als Volksfest in brüderlicher Eintracht, urfidel aber mit Würde zu begehen und zu vollenden.

Artikel 4
Besonders wird sich jeder vor Volltrunkenheit in Acht nehmen, wodurch oft viele Unannehmlichkeiten sowohl für den Betrunkenen als auch für andere entstehen.

Artikel 5
Zur Erlangung der Königswürde werden von jedem 3 Schüsse abgegeben. Sollte von mehreren Schützen ein gleiches Ergebnis erzielt werden, so haben sie je einen Schuss zur Entscheidung abzugeben.

Artikel 6
Es darf niemand mit seiner eigenen Büchse schießen. Alle Schüsse nach der Scheibe werden aus den dazu bestimmten Büchsen abgegeben. Es darf niemand um die Königswürde für einen anderen schießen.

Artikel 7
Die Königswürde kann nur derjenige Drakenburger erlangen, welcher das 25. Lebensjahr vollendet hat, mit ausmarschiert ist und in den vergangenen vier Jahren nicht König gewesen ist. Die gleiche Regelung gilt für den Fahnenkönig.

Artikel 8
Der König erhält 410,00 Euro in bar und für die Bewirtung der Ausmarschierer Brot, Margarine, Aufschnitt, Käse, Kaffee und Getränke. Der Fahnenkönig erhält 255,00 Euro. Der Juniorenkönig erhält 100,00 Euro in bar. Der/Die Kinderkönig/in erhält 65,00 Euro in bar und Brot, Margarine, Aufschnitt und Käse.

Artikel 9
Nachdem der König proklamiert ist, wird der Marsch zu den Festzelten angetreten, wo das Festessen eingenommen wird.

Artikel 10
Um 17.30 Uhr haben alle Ausmarschierten wieder anzutreten, um den König zu seiner Wohnung zu begleiten und die Scheibe zu befestigen. Hierauf wird wieder zum Festplatz marschiert, wo der Zug aufgelöst wird.

Artikel 11
Die Königsketten werden nach dem Fest von der Verwaltung abgeholt
(bis auf die kleine Kette des Scheibenkönigs).